09. Dezember 2016
Das neue Kindesunterhaltsrecht
Auf den 1. Januar 2017 tritt die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches in Bezug auf das Kindesunterhaltsrecht in Kraft. Mit dieser Teilrevision soll die Ungleichbehandlung von Kindern verheirateter bzw. geschiedener Eltern und von Kindern unverheirateter Eltern beseitigt werden. In der aktuellen Ausgabe der Mögazette, der Möhliner Gewerbezeitung, erläutert Rechtsanwalt Noam Shambicco, was sich mit den neuen Bestimmungen ändert.